Datenschutz in Verein

Wesentliche Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetz

In fast allen Schützenvereinen werden Personendaten verarbeitet, z. B. die Daten bei Aufnahme in den Verein, die Ergebnisse von Wettkämpfen und die Teilnehmer- oder Telefonlisten. Grundsätzlich hat jedoch jede Person das Recht, selbst zu entscheiden, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Deshalb müssen die Mitglieder darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck vom Verein gesammelt werden. Der Verein zeigt durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten, dass er modern aufgestellt ist und vorbildlich geführt wird. Wer sich bereits mit dem Datenschutz beschäftigt hat, dem wird vieles bekannt und vertraut vorkommen. Für die Vereine bedeutet die aktuelle Datenschutz-Grundverordnung eine erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten, um der Rechenschaftspflicht zu genügen. Die folgenden Anhänge sollen die Schützenvereine bei der Umsetzung der EU-DSGVO und des BDGS unterstützen.

Leitfaden für Vereine

Präsentation der Vorsitzendenversammlung

Anlagen

zur Präsentation der Vorsitzendenversammlung

Als Quelle dienten hierzu die Ausführungen des LSB Niedersachsen e.V. und des dsb e.V..